Wann braucht man einen Architekten?

Gründe, die für einen Architekten sprechen

Bauen bedeutet Planung. Und das Planen muss gekönnt sein. Um einer Reihe von Unahnnehmlichkeiten während des Bauvorhabens zu umgehen, empfielt es sich, sich an einen Architekten zu wenden. Architekten können dabei als unabhängige Sachverwalter des Bauhern auftreten und in der Planungs - und Bauphase seine Interessen vertreten, da sie nur dem Bauherrn verpflichtet und nicht projektgebunden sind.

Ob man sich letztendlich für einen Architekten entscheidet, hängt insbesondere von Grösse und Schwierigkeit des Bauvorhabens ab. In der Regel entscheidet sich aber der Grossteil der Bevölkerung bei dem Bau eines individuellen Hauses oder bei dem Umbau eines bereits Bestehenden für die Hinzunahme eines Architekten. Dabei übernimmt der Architekt folgende Kernaufgaben:

  • Die Wünsche und Ideen des Bauherrn in einem festgelegten Qualitäts-, Zeit- und Kostenrahmen umsetzten
  • die Wünsche des Auftraggebers mit umfassendem Wissen kreativ umsetzen
  • Alternativen und Möglichkeiten aufzeigen, die den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen
  • Schwierigkeiten Baubestimmungen, Verordnungen, Entwurfsmöglichkeiten und Vetragspartnern aufweisen und klären
  • Sie erfassen das Gesamtbild des Bauvorhabens

Wann Architekten vorgeschrieben sind

Die Zunahme eines Architekten bei einem Bauvorhaben erfolgt meist freiwillig. Für “grosse” Bauhaben in bestimmten Teilen des Lesitungsspektrums, ist die Einbeziehung eines Architekten jedoch verpflichtend. Ob und in welchen Fällen ein Architekt gesetzlich festgeschrieben ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, so dass man sich am Besten beim zuständigen Amt des Ortes, an dem das Bauvorhaben geplant ist, informieren sollte.

Reicht beim Bauvorhaben nicht das Bauunternehmen allein?

Es ist möglich, dass das Bauunternehmen sich eigenständig um die Planung kümmert. Die Kosten dafür werden dem Auftragssteller folglich in Rechnnung gestellt, auch wenn dies nicht gezwungenermasen gesondert auf der Rechnung erscheinen muss, sondern gleich in den Gesamtpreis mit inbegriffen sind. Problematisch wird es in diesem Sinne, dass man unterm Strich mehr für die Baukosten ausgegeben hat, denn mit der Hinzunahme eines Architekten hätte man möglicherweise weniger für die Planung des Bauvorhabens finzieren müssen und hätte die Kosten dafür zudem gleich zu Beginn vor Augen gehabt.

Während Baufirmen mit dem Slogan “Planung und Ausführung in einer Hand” werben, wird ihnen insbesondere von Architekten vorgeworfen, dass die Kombination in der Praxis häufig weder vernünftig noch wirtschaftlich umzusetzen ist. Danach würden die Bauunternehmen nach der Fixierung des Pauschalbetrags die Materialkosten senken, um einen Gewinn zu erzielen, d.h. die Beauftragung der Baufirmen sowohl mit der Planung als auch mit der Ausführung würde möglicherweise zulasten der Qualität des Baus selbst gehen und eine gute Konstellation des Bauvorhabens wäre nicht mehr garantiert.

Nimmt man sich jedoch einen Architekten für die Planung hinzu, so wird das Bauvorhaben, von Beginn an bis zum fertigen Entwurf, in Kooperation zwischen Bauherr und Architekt entwickelt. Dabei kümmert sich der Architekt um das Einholen verschiedener Angebote und um die Erstellung genauer Leistungsverzeichnisse. Bei dieser Vorgehensweise werden Angebote und Leistungen nicht nur auf Kosten, sondern auch auf Qualität und Vollständigkeit hin überprüft. Zudem gehört auch die Koordinierung und KOntrollierung aller Beteiligten zu den Hauptaufgaben des Architekten. Im Endeffekt ist es folglich der Architekt, der berät und sein ganzes Fachwissen mit dem Bauherrn teilt, während der Bauherr derjenige ist, der letztendlich die Entscheidungen fällt.